Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Wir freuen uns, jedes Jahr 12 Ausbildungsplätze in unserem Unternehmen anbieten zu können. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über Ausbildungs-inhalte, Voraussetzungen für diesen Beruf und über Einsatz- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.
Die Ausbildung
Entsprechend dem allgemein aner-kannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugs-wissenschaftlicher Erkenntnisse werden fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vermittelt und eigenverantwortliches Mitwirken bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten gefördert. (vgl. Kranken-pflegegesetz)
Beginn der Ausbildung: 1. September
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Arbeitszeit: 40 Stunden/Woche (inklusive Sonn-/ und Feiertagen), geregelt nach dem Arbeitszeitgesetz/Jugendschutzgesetz
Auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (in Kraft getreten am 1. Januar 2004, zuletzt geändert am 28. Mai 2008) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege vom 10. November 2003
umfasst die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung, welche überwiegend in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und auf der Neugeborenenstation absolviert werden. Um praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Berufsausbildung zu entwickeln und einzuüben, erfolgen regelmäßig intensive und umfangreiche Anleitungen durch unsere ausgebildeten Praxisanleiter und Mentoren.
Externe Praxiseinsätze wie z.B in der Psychiatrie, in der Neurologie, in der Pädiatrie, in ambulanten Pflegediensten und in medizinischen Rehabilitations-einrichtungen werden in der praktischen Ausbildung gemäß dem Kranken-pflegegesetz geplant und angeboten.
Der fachpraktische Unterricht von 2100 Stunden findet in der Kranken-pflegeschule des DRK-Krankenhauses Rabenstein statt.
Eine staatliche Prüfung (mündlich, schriftlich und praktisch) schließt sich der 3-jährigen Ausbildungszeit an. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Erlaubnis zum Führen der Berufs-bezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ erteilt.
