Ausbildungsziel
Es werden die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrundeliegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen sowie der Fähigkeit zu, Wissenstransfer und zur Selbstreflexion (§5 Pflegeberufegesetz).
Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig erkannt.



Ausbildungsumfang und -zeiten
Theorie
2.100 Stunden in einer entsprechenden Berufsfachschule in Chemnitz
Praxis
2.500 Stunden, die überwiegend am DIAKOMED in Hartmannsdorf zu absolvieren sind
Die Praxis-Einsätze werden von unserer zentralen Praxisanleitung individuell passend geplant und mit allen Beteiligten rechtzeitig organisiert.
| 1. und 2. Ausbildungsdrittel | ||
| Orientierungseinsatz | 400 Stunden | im DIAKOMED |
| Stationäre Akutpflege | 400 Stunden | im DIAKOMED |
| Ambulante Akut-/Langzeitpflege | 400 Stunden | in stationären Pflegeeinrichtungen in Hartmannsdorf und Umgebung |
| Stationäre Langzeitpflege | 400 Stunden | in ambulanten Pflegeeinrichtungen in Hartmannsdorf und Umgebung |
| Pädiatrie | 120 Stunden | in Kindertageseinrichtungen mit Kleinkind-Betreuung in Hartmannsdorf und Umgebung |
| 3. Ausbildungsdrittel | ||
| Psychiatrie | 120 Stunden | in geronto-psychiatrischen Einrichtungen in Hartmannsdorf und Umgebung |
| Freie Verteilung | 80 Stunden | im DIAKOMED |
| Vertiefungseinsatz | 500 Stunden | im DIAKOMED |
Während der Ausbildung sind die Kompetenzen zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels nach § 5 des Pflegeberufegesetzes erforderlich sind.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10% der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes durch unsere ausgebildeten Praxisanleiter/innen.
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung (schriftlich und praktisch) statt.
Eine staatliche Prüfung (mündlich, schriftlich und praktisch) beendet die 3-jährige Ausbildungszeit. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachperson“ erteilt.





