GEMEINSAM SUCHEN WIR NACH EINER LÖSUNG –
ABER SIE ENTSCHEIDEN SELBST WAS GESCHIEHT!
Unser Sozialdienst ergänzt die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung der Patienten durch persönliche Hilfen und gezielte Maßnahmen, welche sich auf die soziale Situation beziehen.
Ob als Betroffener, Angehöriger eines erkrankten Familienmitgliedes, Arzt oder Pflegedienstmitarbeiter – wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für soziale Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Erkrankung zur Verfügung.
Alle Angebote sind kostenfrei. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Unser Haupttätigkeitsgebiet ist die Betreuung während des Klinikaufenthaltes.
Unsere Angebote
- Beratung und Einleitung von Rehabilitation und Nachsorgemaßnahmen (AHB)
- Beratung und Vermittlung von Hilfsmitteln
- Beratung und Beantragung auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Unterstützung bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Versorgungsamtes, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenrecht
- Unterstützung bei der Antragstellung und bei Kontaktaufnahmen mit Behörden und Ämtern
- Vermittlung ambulanter Betreuungsmöglichkeiten durch Pflegedienste und Essensversorgung
- Vermittlung von Pflegeheimunterbringungen
- Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen und Informationsdiensten
- Motivierung für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung
Entlassung aus dem Krankenhaus
Ihre medizinische und pflegerische Versorgung steht für uns im Vordergrund unserer Bemühungen. Wir möchten, dass diese Qualität für Sie auch nach der Entlassung nahtlos fortbesteht. Deshalb unterstützen wir Sie bzw. Ihre Angehörigen schon während des stationären Aufenthaltes, um Ihre Entlassung bestmöglich vorzubereiten. Dafür werden wir schon zu Beginn Ihres stationären Aufenthaltes Ihren möglichen nachstationären Versorgungsbedarf erfassen und diese Informationen immer wieder Ihrer aktuellen möglichen Versorgungssituation anpassen. Für konkrete Fragen zu Ihrer Entlassung, zum Beispiel der Hilfsmittelverordnung, der Entlassungsmedikation oder der Nachbehandlung wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Station.
Entlassmanagement
Seit Oktober 2017 setzen wir die gesetzlichen Vorgaben zum Entlassmanagement um. Voraussetzung dafür ist Ihr schriftliches Einverständnis auf den bundeseinheitlichen Formularen zum Entlassmanagement. Mit diesen Formularen werden Sie über die Vorgaben und Inhalte des Entlassmanagements und zur erforderlichen Datenweitergabe informiert. Erst nach Ihrem schriftlichen Einverständnis zum Entlassmanagement können wir alle notwendigen Maßnahmen für Ihre Anschlussversorgung einleiten.
Als Ansprechpartner im Entlassmanagement stehen Ihnen und Ihren Angehörigen Frau Heidl (03722 76-1538) und Frau Mewes (03722 76-1499) gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Für ein Beratungsgespräch bitten wir um vorherige telefonische Terminabstimmung.


